Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
in diesem Schreiben leiten wir Ihnen gerne aktuelle Informationen weiter:
Corona-Virus: Fortschreibung der Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei
den Feuerwehren
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat aktuelle Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren während der Corona-Pandemie mit dem folgenden Wortlaut bereitgestellt: “[Auf] Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens und der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 werden mit diesem Schreiben die Hinweise zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen, nachfolgend ,Hinweise Bevölkerungsschutz’ fortgeschrieben.”
Betreffend der allgemeinen Anforderungen an den Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb werden,
neben den bisher geltenden Regelungen, zusätzlich insbesondere folgende Maßnahmen aufgeführt:
• Ein Antigen-Test wird vor Aufnahme der Präsenz-Tätigkeiten grundsätzlich für allen Teilnehmenden empfohlen. Für den Einsatzdienst sind daher vorrangig immunisierte Personen (geimpft oder genesen) einzusetzen, da ein Antigentest von nicht immunisierten Personen vor dem Einsatz regelmäßig nicht anwendbar ist.
• Die Durchführung eines Antigen-Tests nach dem Einsatz wird für alle eingesetzten Kräfte empfohlen.
• Die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und des Dienstbetriebes, wie sie in der CoronaVO gegeben sind, sind in allen Fällen eng auszulegen.
• Übungsteile mit Körperkontakt sollen auf ein Minimum reduziert werden.
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